Glossar · verständlich erklärt
UN-Behindertenrechtskonvention
Auch: UN-BRK, UN-Konvention, Behindertenrechtskonvention
Kurz erklärt
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein internationaler Vertrag, der die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen festschreibt.
Ausführlicher erklärt
Sie wurde 2006 von den Vereinten Nationen beschlossen und gilt in Deutschland seit 2009.
Sie schafft keine Sonderrechte, sondern sagt: Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle – und der Staat muss Barrieren abbauen, damit sie diese Rechte auch nutzen können.
Wichtige Inhalte sind zum Beispiel das Recht auf inklusive Bildung (Artikel 24), auf selbstbestimmtes Wohnen (Artikel 19) und auf Barrierefreiheit (Artikel 9). Die UN-BRK hat Gesetze wie das BTHG stark geprägt.
Das hängt damit zusammen
Themenbereiche
Grundlagen und Teilhabe · Leistungen, Ämter und Recht
