Vorlagen und Checklisten
Schulbegleitung beantragen – Ihre Checkliste
Wenn Ihr Kind Unterstützung braucht, um am Schulalltag teilzunehmen, kann eine Schulbegleitung helfen. Diese Checkliste unterstützt Sie dabei, den Bedarf zu beschreiben, Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag vorzubereiten.
Ihre nächsten Schritte
0 von 6 erledigt
1. Unterstützungsbedarf konkretisieren
Es fällt auf, dass ein Mehrbedarf besteht. Eltern und Lehrkräften tauschen sich miteinander aus. Konkretisieren Sie gemeinsam den Bedarf anhand von Beispielen. Das dient als erster Schritt und Abgleich der Einschätzungen der Schule und der Eltern.
Mehr dazu
Denken Sie an Unterricht, Pausen, Übergänge, Kommunikation, Orientierung und Selbstversorgung: Welche Unterstützung braucht Ihr Kind, wie häufig und was passiert ohne diese Hilfe? Halten Sie auch seine Stärken fest und welche Ziele es mit der Unterstützung erreichen möchte.
2. Vorbereitung zur Beantragung
Beziehen Sie die Klassenleitung und gegebenenfalls weitere Fachkräfte ein. Kümmern Sie sich um aktuelle medizinische Unterlagen Ihres Kindes.
Mehr dazu
Bitten Sie um eine schulische Stellungnahme: Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es bereits? Konkrete Beispiele können helfen, die Situation verständlich zu machen. Es kann nötig sein, einen Termin beim Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) zu machen. Aktuelle medizinische Unterlagen sind wichtig für den späteren Antrag.
3. Zuständige Stelle klären
Fragen Sie vor Ort nach, welche Stelle Ihren Antrag bearbeitet. Eine Diagnose allein entscheidet nicht automatisch über die Zuständigkeit. Zuständig in der Stadt Essen kann das Amt für Soziales und Wohnen oder das für Sie zuständige Jugendamt sein. Bei Fragen zur Zuständigkeit beraten wir Sie gern.
Mehr dazu
Bei seelischer oder drohender seelischer Behinderung kommt regelmäßig das Jugendamt nach § 35a SGB VIII in Betracht. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung kommt regelmäßig der Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX in Betracht; Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind in § 112 SGB IX geregelt. Klären Sie die genaue Zuständigkeit örtlich und bezogen auf die individuelle Situation Ihres Kindes.
4. Antrag stellen
Ein formloses Schreiben reicht zur Antragsstellung aus. Fügen Sie medizinische Unterlagen und den Schulbericht bei. Setzen Sie sich mit der Ansprechperson der zuständigen Stelle in Kontakt und fragen Sie nach örtlichen Formularen. Bewahren Sie eine Kopie des Antrags auf und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
5. Bedarfsermittlung vorbereiten
Notieren Sie Alltagssituationen, Unterstützungsziele und offene Fragen.
Mehr dazu
Überlegen Sie, welche Unterstützung in welchen Situationen notwendig ist und welche Entwicklung Ihr Kind erreichen möchte. Beteiligen Sie Ihr Kind altersgerecht: Was ist ihm wichtig, was gelingt bereits gut, und wobei wünscht es sich Hilfe?
6. Bescheid prüfen
Vergleichen Sie Umfang, Zeitraum, Beginn und bewilligte Unterstützung mit dem tatsächlichen Bedarf.
Mehr dazu
Prüfen Sie, ob die Entscheidung die benötigte Unterstützung abdeckt. Wenn der Antrag abgelehnt oder zu wenig Unterstützung bewilligt wurde, finden Sie im zweiten Ratgeber Orientierung. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und die dort genannte Frist.
Quellen zum Nachlesen
- § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe durch das Jugendamt (öffnet in neuem Tab)
- § 112 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe an Bildung (öffnet in neuem Tab)
- § 84 SGG – Widerspruch im sozialgerichtlichen Verfahren (öffnet in neuem Tab)
- § 68 VwGO – Vorverfahren (öffnet in neuem Tab)
- § 70 VwGO – Form und Frist des Widerspruchs (öffnet in neuem Tab)
Die verlinkten Gesetzestexte ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
