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Glossar · verständlich erklärt

Bildungsassistenz

Auch: Teilhabe an Bildung, Bildungsteilhabe

Kurz erklärt

Bildungsassistenz ist ein neuerer Sammelbegriff für Assistenz, die Kindern und Jugendlichen mit Behinderung die Teilhabe an Bildung ermöglicht – in Kita, Schule und Ganztag.

Ausführlicher erklärt

Gesetzlich heißt diese Leistung „Leistungen zur Teilhabe an Bildung“ (§ 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII). Gemeint ist das, was im Alltag Schulbegleitung oder Kita-Assistenz genannt wird.

Derzeit verändert sich hier viel: Seit 2020 erlaubt das Bundesteilhabegesetz, dass mehrere Kinder sich eine Assistenz teilen („Poolen“). Viele Kommunen bauen deshalb Modelle auf, bei denen Assistenz fest an einer Schule eingesetzt wird (Infrastruktur- oder Poolmodell).

Ab August 2026 gibt es schrittweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder – damit stellt sich auch die Frage nach Assistenz im Offenen Ganztag.

Außerdem soll die Kinder- und Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (2021) künftig für alle Kinder mit Behinderung zuständig werden („inklusive Lösung“). Die genaue Ausgestaltung wird noch gesetzlich geregelt.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Der Begriff ist nicht überall einheitlich. Fragen Sie im Zweifel nach, welche Form der Unterstützung genau gemeint ist.

Das hängt damit zusammen

Themenbereiche

Schulbegleitung · Kita-Assistenz · Leistungen, Ämter und Recht

Quellen