Glossar · verständlich erklärt
SGB VIII
Auch: Kinder- und Jugendhilfe, KJHG, KJSG
Kurz erklärt
Das SGB VIII ist das Gesetz für die Kinder- und Jugendhilfe.
Ausführlicher erklärt
Es regelt zum Beispiel Kita-Plätze, Hilfen zur Erziehung, Familienhilfe, den Kinderschutz und die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung (§ 35a).
Zuständig für die Umsetzung ist das Jugendamt.
Seit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (2021) wird die Kinder- und Jugendhilfe schrittweise inklusiver. Es gibt dort zum Beispiel Verfahrenslotsen, die Familien von Kindern mit Behinderung beraten.
Das hängt damit zusammen
Themenbereiche
Leistungen, Ämter und Recht
