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Glossar · verständlich erklärt

SGB VIII

Auch: Kinder- und Jugendhilfe, KJHG, KJSG

Kurz erklärt

Das SGB VIII ist das Gesetz für die Kinder- und Jugendhilfe.

Ausführlicher erklärt

Es regelt zum Beispiel Kita-Plätze, Hilfen zur Erziehung, Familienhilfe, den Kinderschutz und die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung (§ 35a).

Zuständig für die Umsetzung ist das Jugendamt.

Seit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (2021) wird die Kinder- und Jugendhilfe schrittweise inklusiver. Es gibt dort zum Beispiel Verfahrenslotsen, die Familien von Kindern mit Behinderung beraten.

Das hängt damit zusammen

Themenbereiche

Leistungen, Ämter und Recht

Quellen