Glossar · verständlich erklärt
Jugendamt
Auch: § 35a, 35a, Jugendhilfe
Kurz erklärt
Das Jugendamt unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien – und ist Kostenträger für Hilfen nach dem SGB VIII.
Ausführlicher erklärt
Es bezahlt zum Beispiel Hilfen zur Erziehung und Familienhilfe.
Für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung ist es nach § 35a SGB VIII für die Eingliederungshilfe zuständig – etwa für eine Schulbegleitung bei Autismus oder ADHS oder für eine Lerntherapie bei Legasthenie.
Für einen Anspruch nach § 35a braucht es zwei Dinge: eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme zur seelischen Gesundheit und die Feststellung des Jugendamts, dass die Teilhabe dadurch beeinträchtigt ist.
Bei körperlicher oder geistiger Behinderung ist dagegen meist das Sozialamt zuständig.
Das hängt damit zusammen
Themenbereiche
Leistungen, Ämter und Recht · Schulbegleitung
