Glossar · verständlich erklärt
Mehrbedarf
Kurz erklärt
Mehrbedarf kann im Alltag einen zusätzlichen Unterstützungsbedarf bezeichnen; im Sozialrecht meint er bestimmte zusätzliche Bedarfe beim Lebensunterhalt.
Ausführlicher erklärt
Im Zusammenhang mit Assistenz kann gemeint sein, dass eine Person mehr Hilfe benötigt als bisher. Konkrete Situationen sollten beschrieben und mit den beteiligten Stellen besprochen werden.
Bei Sozialleistungen ist „Mehrbedarf“ ein eigener rechtlicher Begriff, zum Beispiel für zusätzliche Bedarfe in bestimmten Lebenssituationen. Voraussetzungen und Höhe hängen von der jeweiligen Leistung ab.
Ein zusätzlicher Assistenzbedarf führt nicht automatisch zu einem Mehrbedarfszuschlag beim Lebensunterhalt.
Das hängt damit zusammen
Themenbereiche
Leistungen, Ämter und Recht · Wohnen und Alltag · Schulbegleitung
