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Glossar · verständlich erklärt

Eingliederungshilfe

Kurz erklärt

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die Menschen mit wesentlicher Behinderung die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen soll.

Ausführlicher erklärt

Sie ist seit 2020 im Teil 2 des SGB IX geregelt. Dazu gehören zum Beispiel Assistenz beim Wohnen, Schulbegleitung, Kita-Assistenz, Leistungen zur Arbeit und zur sozialen Teilhabe.

In NRW sind für Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Schulzeit meist die Städte und Kreise (in Essen das Amt für Soziales und Wohnen) zuständig, für Erwachsene der Landschaftsverband – für Essen der LVR.

Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung ist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig.

Die Eingliederungshilfe wird beantragt. Welche Leistungen genau passen, wird im Gesamtplanverfahren gemeinsam festgelegt.

Beispiel aus dem Alltag

Ein junger Mann mit geistiger Behinderung zieht in die eigene Wohnung. Über die Eingliederungshilfe bekommt er dort einige Stunden Unterstützung pro Woche.

Das hängt damit zusammen

Themenbereiche

Leistungen, Ämter und Recht · Wohnen und Alltag

Quellen