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Glossar · verständlich erklärt

Schulamt

Auch: Schulaufsicht

Kurz erklärt

Das Schulamt ist die staatliche Schulaufsicht vor Ort – in Essen das Schulamt für die Stadt Essen.

Ausführlicher erklärt

In NRW ist das Schulamt vor allem für Grundschulen und viele Förderschulen zuständig. Für weiterführende Schulen wie Gesamtschulen und Gymnasien ist die Bezirksregierung (für Essen: Düsseldorf) zuständig.

Das Schulamt entscheidet im AO-SF-Verfahren über den sonderpädagogischen Förderbedarf und schlägt Eltern passende Schulen vor.

Das Schulamt bezahlt in der Regel keine Schulbegleitung – dafür sind Sozialamt oder Jugendamt zuständig.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Der Schulträger (die Stadt) ist für Gebäude und Ausstattung zuständig, die Schulaufsicht für Unterricht und Lehrkräfte.

Das hängt damit zusammen

Themenbereiche

Schulbegleitung · Leistungen, Ämter und Recht