Glossar · verständlich erklärt
SGB XI
Auch: Pflegeversicherung, Pflegegrad, Pflegekasse
Kurz erklärt
Das SGB XI regelt die Pflegeversicherung.
Ausführlicher erklärt
Wer pflegebedürftig ist, bekommt auf Antrag einen Pflegegrad von 1 bis 5. Den Bedarf prüft der Medizinische Dienst. Auch Kinder können einen Pflegegrad bekommen.
Je nach Pflegegrad gibt es zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst, Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag für Unterstützung im Alltag.
Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe ergänzen sich: Pflege sichert die Versorgung, Eingliederungshilfe die Teilhabe.
Das hängt damit zusammen
Themenbereiche
Leistungen, Ämter und Recht
