Zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht

Glossar · verständlich erklärt

SGB XI

Auch: Pflegeversicherung, Pflegegrad, Pflegekasse

Kurz erklärt

Das SGB XI regelt die Pflegeversicherung.

Ausführlicher erklärt

Wer pflegebedürftig ist, bekommt auf Antrag einen Pflegegrad von 1 bis 5. Den Bedarf prüft der Medizinische Dienst. Auch Kinder können einen Pflegegrad bekommen.

Je nach Pflegegrad gibt es zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst, Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag für Unterstützung im Alltag.

Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe ergänzen sich: Pflege sichert die Versorgung, Eingliederungshilfe die Teilhabe.

Das hängt damit zusammen

Themenbereiche

Leistungen, Ämter und Recht

Quellen