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Glossar · verständlich erklärt

Teilhabeplanung

Auch: Teilhabeplan, Teilhabeplankonferenz

Kurz erklärt

Bei der Teilhabeplanung stimmen sich alle beteiligten Stellen ab, wenn ein Mensch Leistungen von mehreren Trägern braucht.

Ausführlicher erklärt

Geregelt ist sie in § 19 SGB IX. Ziel ist, dass Leistungen „wie aus einer Hand“ kommen und der Mensch nicht von Amt zu Amt laufen muss.

Die Stelle, bei der der Antrag zuerst gestellt wurde, ist in der Regel verantwortlich. Sie erstellt mit allen Beteiligten den Teilhabeplan.

Im weiteren Sinn meint Teilhabeplanung auch das gemeinsame Planen von Zielen und Unterstützung mit dem Menschen selbst.

Beispiel aus dem Alltag

Ein Jugendlicher braucht eine Schulbegleitung und zugleich medizinische Reha. Jugendamt und Krankenkasse stimmen sich in einem Teilhabeplan ab.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Der Gesamtplan betrifft nur die Eingliederungshilfe. Der Teilhabeplan verbindet mehrere Träger.

Das hängt damit zusammen

Themenbereiche

Leistungen, Ämter und Recht

Quellen