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Glossar · verständlich erklärt

Gesamtplanverfahren

Auch: Gesamtplan, Gesamtplankonferenz, BEI_NRW

Kurz erklärt

Im Gesamtplanverfahren klärt der Träger der Eingliederungshilfe gemeinsam mit dem Menschen, welche Unterstützung er braucht und bekommt.

Ausführlicher erklärt

Geregelt ist es in §§ 117 ff. SGB IX. Der Mensch selbst wird von Anfang an beteiligt und kann eine Vertrauensperson mitbringen.

Beim Wohnen läuft es meist so: Nach dem Antrag wird der Bedarf ermittelt – in NRW mit dem Instrument BEI_NRW. Dabei geht es um Wünsche und Ziele, etwa: Wie und mit wem möchte ich wohnen? Was kann ich schon allein, wobei brauche ich Hilfe?

Oft folgt eine Gesamtplankonferenz mit allen Beteiligten. Das Ergebnis wird im Gesamtplan festgehalten, der regelmäßig – spätestens nach zwei Jahren – überprüft wird.

Auf dieser Grundlage wird z. B. Ambulant Betreutes Wohnen mit einer bestimmten Stundenzahl bewilligt.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Frau möchte aus dem Elternhaus in eine eigene Wohnung ziehen. Im Gesamtplanverfahren wird festgelegt, dass sie Unterstützung bei Finanzen, Haushalt und Arztterminen bekommt.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Sind mehrere Reha-Träger beteiligt, wird zusätzlich ein Teilhabeplan erstellt.

Das hängt damit zusammen

Themenbereiche

Leistungen, Ämter und Recht · Wohnen und Alltag

Quellen