Glossar · verständlich erklärt
AO-SF-Verfahren
Auch: AOSF-Verfahren, AO-SF, AOSF, Feststellungsverfahren
Kurz erklärt
Im AO-SF-Verfahren wird in Nordrhein-Westfalen geprüft, ob ein Kind sonderpädagogische Unterstützung braucht und welcher Förderschwerpunkt vorliegt.
Ausführlicher erklärt
AO-SF steht für die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung. Im Verfahren werden Informationen zur Entwicklung und zur schulischen Situation des Kindes zusammengetragen und pädagogisch begutachtet.
Die zuständige Schulaufsicht entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Eltern werden am Verfahren beteiligt; die Schule kann zum Ablauf beraten.
Die Feststellung ist kein automatischer Anspruch auf Schulbegleitung. Diese Unterstützung wird gesondert geprüft.
Das hängt damit zusammen
Themenbereiche
Schulbegleitung · Leistungen, Ämter und Recht
