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Glossar · verständlich erklärt

AO-SF-Verfahren

Auch: AOSF-Verfahren, AO-SF, AOSF, Feststellungsverfahren

Kurz erklärt

Im AO-SF-Verfahren wird in Nordrhein-Westfalen geprüft, ob ein Kind sonderpädagogische Unterstützung braucht und welcher Förderschwerpunkt vorliegt.

Ausführlicher erklärt

AO-SF steht für die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung. Im Verfahren werden Informationen zur Entwicklung und zur schulischen Situation des Kindes zusammengetragen und pädagogisch begutachtet.

Die zuständige Schulaufsicht entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Eltern werden am Verfahren beteiligt; die Schule kann zum Ablauf beraten.

Die Feststellung ist kein automatischer Anspruch auf Schulbegleitung. Diese Unterstützung wird gesondert geprüft.

Das hängt damit zusammen

Themenbereiche

Schulbegleitung · Leistungen, Ämter und Recht