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Glossar · verständlich erklärt

Grad der Behinderung

Auch: GdB, Schwerbehinderung, Schwerbehindertenausweis

Kurz erklärt

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark sich eine Behinderung insgesamt auf das Leben auswirkt – in Zehnerschritten von 20 bis 100.

Ausführlicher erklärt

Der GdB wird auf Antrag festgestellt (§ 152 SGB IX). In NRW sind dafür die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Merkzeichen im Ausweis (z. B. „B“ für Begleitperson) zeigen zusätzliche Rechte an.

Der GdB sagt nichts über die Leistungsfähigkeit im Beruf aus und ist keine Voraussetzung für Eingliederungshilfe.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Familie beantragt für ihren Sohn einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“, damit die Begleitperson in Bus und Bahn kostenlos mitfahren kann.

Das hängt damit zusammen

Themenbereiche

Leistungen, Ämter und Recht

Quellen