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Glossar · verständlich erklärt

Widerspruch

Auch: Widerspruchsfrist, Bescheid

Kurz erklärt

Mit einem Widerspruch können Sie verlangen, dass eine Behörde ihre Entscheidung noch einmal überprüft – etwa wenn ein Antrag abgelehnt wurde.

Ausführlicher erklärt

Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Erhalt des Bescheids. Fehlt im Bescheid der Hinweis auf den Widerspruch (Rechtsbehelfsbelehrung), verlängert sie sich auf ein Jahr.

Der Widerspruch muss schriftlich (mit Unterschrift) oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden. Eine Begründung kann auch nachgereicht werden. Das Verfahren ist kostenlos.

Bleibt die Behörde bei ihrer Entscheidung, kann man vor dem Sozialgericht oder – je nach Leistung – dem Verwaltungsgericht klagen. Unabhängige Beratungsstellen (z. B. EUTB) helfen dabei.

Beispiel aus dem Alltag

Das Amt bewilligt nur 10 statt der beantragten 25 Stunden Schulbegleitung. Die Eltern legen fristgerecht Widerspruch ein und reichen eine Stellungnahme der Schule nach.

Das hängt damit zusammen

Themenbereiche

Leistungen, Ämter und Recht