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Glossar · verständlich erklärt

Schwerbehindertenausweis

Auch: Ausweis für Schwerbehinderte, SchwbA, Behindertenausweis

Kurz erklärt

Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Ausweis für Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr.

Ausführlicher erklärt

Den Ausweis beantragen Sie beim zuständigen Versorgungsamt – in NRW bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Er wird ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt.

Der Ausweis bündelt Rechte und Erleichterungen, zum Beispiel steuerliche Entlastungen, Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte oder Preisnachlässe in Verkehr und Kultur.

Merkzeichen zeigen besondere Bedürfnisse an: „G“ für erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr, „B“ für eine nötige Begleitperson, „H“ für Hilflosigkeit oder „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung.

Für Kinder kann der Ausweis wichtig sein, um Nachteilsausgleiche und Entlastungen für die Familie zu nutzen. Der GdB selbst ist keine Voraussetzung für Eingliederungshilfe.

Beispiel aus dem Alltag

Ein Junge bekommt einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“. Seine Mutter kann dadurch als Begleitperson in Bus und Bahn kostenlos mitfahren.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Der Ausweis ist der amtliche Nachweis der Schwerbehinderung. Der Grad der Behinderung ist der Wert (z. B. 70), der ihm zugrunde liegt – und das Versorgungsamt ist die Behörde, die beides feststellt.

Das hängt damit zusammen

Themenbereiche

Leistungen, Ämter und Recht

Quellen