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KASI - Klassenassistenzen für schulische Inklusion
Projekt „KASI"
Die sogenannten Klassenassistenzen für schulische Inklusion "KASI" sind eine neue Organisationsform für Hilfen zur Teilhabe bzw. Integrationsassistenz in der Schule. Wir freuen uns, dass wir diese im Auftrag des Schulamtes an 6 Essener Grundschulen durchführen dürfen.
Das Projekt startete 2018 zunächst mit 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Erstklässlerinnen und Erstklässler der jeweiligen Schulen und wurde im Schuljahr 2019/2020 mit 22 weiteren Mitarbeitenden erweitert. Alle Assistenzkräfte, die in dem Projekt tätig sind, wurden vor Beginn mit einer mehrtägigen Schulung im Umfang von mind. 40 Zeitstunden geschult und auf Ihren Einsatz vorbereitet. Das Projekt war als Modell-Projekt zunächst bis zum Schuljahrsende 2022 angelegt und ist erfreulicherweise um weitere 4 Jahre verlängert worden - mit der Idee auf Verstetigung.
Wie funktioniert KASI in Essen?
Bei der Einzelintegration muss zunächst ein aufwendiges Antragsverfahren durchlaufen werden (siehe Assistenz in Schule). Am Ende bekommt das Kind/ der/die Jugendliche eine individuelle Kostenzusage für eine Integrationsassistenz. Diese kommt dann in die Schule und begleitet das Kind/ den/die Jugendliche/n 1 zu 1.
Das ist bei KASI anders. Hier werden von Anfang an – ohne vorherige Antragsstellung und Prüfung – Integrationsassistenzen fest in der Schule eingeplant. Denn man weiß ja, dass immer auch Kinder mit Unterstützungsbedarf in die Schule kommen. Die Assistenzkräfte im KASI-Projekt unterstützen dann alle Kinder/ Jugendlichen, die eben Unterstützung brauchen. Die Unterstützung findet wie immer in enger Absprache mit den Fachkräften vor Ort statt, den Lehrerinnen und Lehrern, SonderpädagogInnen bzw. den ErzieherInnen im Offenen Ganztag oder der Nachmittagsbetreuung. Die pädagogische Verantwortung bleibt also immer bei den Fachkräften der Schule, während die Assistenzkräfte Begleitaufgaben wahrnehmen.
In anderen Städten wird KASI als eine Art Pool-Lösung möglicherweise anders organisiert und verstanden.
KASI hat viele Vorteile:
Der individuelle Rechtsanspruch bleibt bestehen!
Wenn doch mal ein Kind/ ein/e Jugendliche/r die Schule besucht, dessen/deren Bedarf an Assistenz so umfangreich ist, dass doch eine 1 zu 1- Begleitung notwendig ist, dann kann weiterhin ein individueller Antrag auf Eingliederungshilfe/ Integrationsassistenz gestellt werden. Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe bleibt von KASI unberührt. Allerdings muss – wie es immer üblich war – die Schule genau darlegen, dass ihre eigenen personellen Ressourcen auch mit den KASI Mitarbeitenden nicht ausreichen, um das betreffende Kind/ den/die Jugendliche/n angemessen zu begleiten.
Ihre Ansprechpartner*innen für das KASI-Projekt
Anna-Lena Rest (B.A. Erziehungswissenschaft & insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft gem SGB VIII und KKG)
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