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Hilfen zur Erziehung

Ganzheitliche Familienhilfe

im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gem. §27 SGB VIII


Familie ist da, wo Kinder sind!

 ...Und Inclusio möchte für Familien da sein und diese in der Erziehung stärken und unterstützen. Wir bieten darum Familien verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, damit der Alltag wieder besser funktioniert. Inclusio nennt dies "Ganzheitliche Familienhilfe". Ganzheitlich, weil wir immer den Mensch mit seinen Ressourcen und Fähigkeiten sehen. Unser Angebot umfasst z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft oder Soziale Gruppenarbeit.

Vielen Menschen ist das Angebot auch als flexible oder ambulante Familienhilfe bekannt.


Manchmal benötigt man einfach Hilfe im Alltag oder in einer akuten Lebenskrise. Oder man ist in Erziehungsfragen überfordert und weiß nicht mehr weiter... Hier könnte z.B. eine Sozialpädagogische Familienhilfe für eine erneute Stärkung des Familienkonstrukts sorgen. Oder es bestehen schwerwiegende Probleme im Familienleben und das Kind oder der Jugendliche wissen keinen Ausweg mehr. Ratsam könnte hier ein Erziehungsbeistand sein, der das Kind innerhalb der Familie stärkt.


...Und hier kommt Inclusio ins Spiel. Wir bieten als gemeinnütziger und durch das Jugendamt der Stadt Essen anerkannter freier Träger der Jugendhilfe - nach Absprache und Hilfeplanung - wirksame und ganzheitliche Hilfen zur Erziehung. Im Team der Ganzheitlichen Familienhilfe arbeiten ausschließlich Heil- oder Sozialpädagog*innen (oder vgl. Studium) mit diversen Zusatzqualifikationen.  Darüber hinaus hat Inclusio im Rahmen von Fort-/Weiterbildungen oder zur Kollegialen Fallbereratung weitere Ressourcen im multiprofessionellen Team:

- Dipl.-Sozialarbeiter*in / -Sozialpädagog*in (staatlich anerkannt)

- Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin (approbiert)

- Pädagogik (MA)

- Inklusive Pädagogik / Heilpädagog*in (BA / staatlich anerkannt)

- Heilerziehungspfleger*in (staatlich anerkannt)

- Erzieher*in (staatlich anerkannt)

- Insoweit erfahrene Kinderschutzfachkräfte gem. SGB VIII und KKG

- Deeskalationstraining

- Sozialtherapeut*in

- Case-Managment gem. DGCC

- Systemische Traumapädagogik (ifs)

- Ernährungspädagogik

-...


Hier könnte Inclusio zum Beispiel auch helfen:

- Als alleinerziehendes, arbeitendes Elternteil ist die Zeit immer knapp. Jetzt ist der 6-jährige Sohn auch noch auf Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert worden und das Zusammenleben droht zusammenzubrechen. Zwar versteht man nun viele "Ausbrüche" im Alltag, aber die Eltern-Kind-Beziehung ist stark belastet.

- Das Eltern-/Kind-Verhältnis ist belastet und es gibt im Alltag schon bei den kleinsten Aufgaben die größten Diskussionen.

- Aufgrund einer ADHS-Diagnose fällt es schwer, mit Wut umzugehen. Es gibt viel Ärger mit Geschwistern.

- Aufgrund einer Behinderung gibt es mehr Aufgaben für Eltern. Manche Wünsche für das eigene Kind erscheinen unerreichbar. Das kann eine große Herausforderung für die gesamte Familie sein.

- In der Schule läuft es einfach nicht und Zuhause sind Mama oder Papa ratlos und verzweifelt. Auch hier gibt es regelmäßig "Stress" und der Gang zur Schule fällt zusehend schwerer.

- Als Jugendlicher geht man gerne eigene Wege und Papa / Mama versteht man gar nicht mehr. Zuhause fühlt man sich nur noch total fremd.

- Papas neue Frau ist gerade mit drei "Geschwister-Kindern" eingezogen und das neue Patchwork-Familienleben funktioniert gar nicht. Alle sind frustriert und einzelne Kinder fühlen sich total vernachlässigt.


Es gibt unzählige Beispiele! All das ist menschlich und jedem kann es passieren, dass die Kindererziehung einem als unüberwindbare Aufgabe erscheint. Aber: es ist Hilfe in Sicht. Der Gesetzgeber hat nicht umsonst eine Gesetzesgrundlage geschaffen, um die Entwicklung von Kindern in einem sicheren Umfeld zu unterstützen bzw. Eltern in der Erziehung ihrer Kinder zu begleiten.


§27 SGB VIII beschreibt die Hilfe zur Erziehung:

(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Unterschiedliche Hilfearten können miteinander kombiniert werden, sofern dies dem erzieherischen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen im Einzelfall entspricht.

(2a) Ist eine Erziehung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses erforderlich, so entfällt der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht dadurch, dass eine andere unterhaltspflichtige Person bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen; die Gewährung von Hilfe zur Erziehung setzt in diesem Fall voraus, dass diese Person bereit und geeignet ist, den Hilfebedarf in Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe der §§ 36 und 37 zu decken.

(3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Bei Bedarf soll sie Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Absatz 2 einschließen und kann mit anderen Leistungen nach diesem Buch kombiniert werden. Die in der Schule oder Hochschule wegen des erzieherischen Bedarfs erforderliche Anleitung und Begleitung können als Gruppenangebote an Kinder oder Jugendliche gemeinsam erbracht werden, soweit dies dem Bedarf des Kindes oder Jugendlichen im Einzelfall entspricht.

(4) Wird ein Kind oder eine Jugendliche während ihres Aufenthalts in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie selbst Mutter eines Kindes, so umfasst die Hilfe zur Erziehung auch die Unterstützung bei der Pflege und Erziehung dieses Kindes.



Viel Wichtiger ist aber: Wenn Sie Unterstützung brauchen, sprechen Sie uns bitte an!




Ihr Ansprechpartner*innen für den Bereich Ganzheitliche Familienhilfe


Nina Kappenberg (B.A. Heilpädagogik / Inklusive Pädagogik, staatl. anerkannte Heilpädagogin, insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft gem. SGB VIII und KKG)

Dienstnummer mobil: 0176 / 66 55 91 42

Email: ganzheitlich@inclusio.org




Fachbereichsleitung


Daniela Schnurr (Diplom-Sozialarbeiterin,

Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin)

Email: ds@inclusio.org