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Assistenz Schule

Assistenzdienste in Schule


Jedes Kind, jede/r Jugendliche hat einen Rechtsanspruch auf Bildungsteilhabe.

Das gilt unabhängig von Stärken und Schwächen oder sogenannten Behinderungen.

Schüler/innen mit sogenannter Behinderung werden im Gemeinsamen Unterricht beschult.

Das ist rechtlich an jeder Schule möglich. Aber nicht alle Schulen sind gleich ausgestattet und noch nicht alle Schulen sind gleich offen für eine gemeinsame Beschulung von Schüler/innen mit und ohne sogenannter Behinderung. Eine gut bedachte Schulwahl ist daher nach wie vor sehr wichtig!


Jede/r Schüler/in hat ein Recht auf Förderung gemäß seiner/ ihrer besonderen Bedarfe und Fähigkeiten. Das gilt für alle - ob mit oder ohne sogenannter Behinderung!

Sonderpädagoginnen sind Experten für die Förderung von Schüler/innen mit sogenannten Behinderungen und unterstützen ihre KollegInnen im Gemeinsamen Unterricht.

Im AOSF-Verfahren wird festgestellt, ob und welchen Bedarf ein Kind an Sonderpädagogischer Förderung hat. Ist der Bedarf erst einmal festgestellt, kommt ein/e Sonderpädagoge/in für einige Stunden in die Klasse, damit eine bestmögliche Förderung stattfinden kann.


Manchmal braucht es eine gute Assistenz: 

Reicht die Unterstützung durch eine/n Sonderpädagogen/in allein nicht aus, damit ein/e Schüler/in mit Behinderung angemessen am Schulleben und Unterricht teilhaben kann, kann Assistenz in Form einer Schulbegleitung bzw. Integrationshilfe die passende Hilfe sein.

Das gilt an Regelschulen genauso wie an Förderschulen.


Wichtig ist zu Beginn, dass unsere Kunden und die Assistenzkraft sich kennenlernen und überprüfen können, ob sie sich verstehen und zusammenarbeiten möchten. Die Aufgaben einer Assistenzkraft müssen dann immer mit allen Beteiligten gut abgestimmt sein, damit eine gute Begleitung gelingen kann. Hier sind einige Beispiele:


Eine Schülerin mit einer sogenannten körperlichen Behinderung benötigt vielleicht:

- Handreichungen aller Art

- individuelle Unterstützung bei der Mobilität

- Unterstützung beim Abschreiben des Tafelbildes

- Unterstützung beim Toillettengang

- Unterstützung bei individuellen Pausen

. . .

Ein Schüler mit einer sogenannten geistigen Behinderung benötigt vielleicht:

- Unterstützung bei der Orientierung auf dem Schulgelände und im Schulalltag

- Individuelle Erklärungen und kleinschrittige Anleitung bei der Bearbeitung von Aufgaben

- Unterstützung bei der Gestalltung von Kontakten und bei der Kontaktaufnahme

- Unterstützung bei der Organisation der Arbeitsmaterialien

- Unterstützung bei der Fokussierung der Aufmerksamkeit

. . .

Eine Schülerin mit sogenannten Verhaltensauffälligkeiten braucht vielleicht:

- Unterstützung bei der Lenkung und Fokussierung der Aufmerksamkeit

- Ermutigung sich am Unterricht zu beteiligen

- Unterstützung bei der Einhaltung von Schul- und Klassenregeln

- Unterstützung beim Umgang mit Frustrationen und Konflikten

- Unterstützung beim Aufbau eines guten Selbstvertrauens


Diese Beispiele sind nur ein kleiner Einblick, sie können nicht vollständig sein. Hier kann auch nicht auf alle Formen von Behinderung eingegangen werden. Gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich, wie Assistenz in Ihrem Fall aussehen kann.

Sprechen Sie uns gerne an!


Assistenz hat auch Grenzen:

Zum einen ist der rechtliche Auftrag von Assistenz klar vorgegeben. Assistenzkräfte dürfen keine pädagogischen Aufgaben, wie sie von den pädagogischen Fachkräften geleistet werden, übernehmen. Für die Planung der Fördermaßnahmen, für die Kooperation mit Fachlehrern im Hinblick auf die Unterrichtsgestaltung, für Elternarbeit usw. sind nur die pädagogischen Fachkräfte zuständig. Sie können durch Assistenzkräfte nicht ersetzt werden. Assistenzkräfte können aber unter Anleitung einer pädagogischen Fachkraft eine Maßnahme oder Aufgabe fortführen. Wo genau die Grenze verläuft, kann nur im individuellen Einzelfall geklärt werden, in dem alle Beteiligten sich gut absprechen.


Zum Anderen können Assistenzkräfte nicht wieder gut machen, was der Schule an Ausstattung und personellen Vorraussetzungen fehlt. Wenn die individuelle Förderung eines/r Schülers/in daran zu scheitern droht, dass die Fachkräfte vor Ort keinen Raum für Austausch und gemeinsame Unterrichtsplanung haben oder wenn ein Kind sich nicht an die Regeln hält, weil Schule und Eltern nicht zu einer angemessenen Zusammenarbeit finden, kann Assistenz nicht gelingen.

Hier stehen wir gerne beratend zur Verfügung um mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Diese Beratung ist nicht Aufgabe der Assistenzkräfte.


Beantragung und Finanzierung:

Um für alle Kinder/Jugendliche eine angemessene Teilhabe am Schulunterricht zu gewährleisten, ist es möglich, Eingliederungshilfen gemäß §53 SGB XII oder §35a SGB VIII  zu beantragen.

Bei (drohender) geistiger und/oder körperlicher Behinderungen ist das Sozialamt der zuständige Kostenträger.

Bei (drohender) seelischer Behinderung, Autismus, ADHS usw. ist das Jugendamt der zuständige Kostenträger.

Inclusio berät Sie hier umfassend und hift Ihnen bei der Beantragung dieser Leistungen. Nach erfolgreicher Beantragung und Bewilligung trifft Inclusio eine Vorauswahl möglicher Assistenzkräfte und organisiert ein Kennenlernen mit den Beteiligten. Wenn alle einverstanden sind, stellt Inclusio die Assistenzkraft zeitnah ein.

Falls Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, unterstützen wir Sie ggf. bei Ihrem Widerspruch.


Begleitung der Mitarbeitenden:

Wir begleiten unsere Mitarbeitenden auch nach ihrer Einstellung gut weiter, damit sie eine gute Arbeit leisten können. Wir bieten regelmäßige verpflichtende Teamsitzungen in kleinen Gruppen (max. 12 Menschen) an. Neben einem guten Austausch können hier aktuelle Probleme und Fragen geklärt werden. Zusätzlich bieten wir Schulungen zu verschiedenen Inklusionsthemen an. Gerne berücksichtigen wir hier Anregungen seitens der Mitarbeitenden oder auch aus ihren Einsatzorten. Themen sind z.B.:

  • Einführung zum Thema Inklusion
  • Einführungen zu verschiedenen Behinderungsbildern z.B. Autismus, Pflegerische Handreichungen, Unterstützung vom Menschen mit Geistiger Behinderung, ADHS, Epilepsie...
  • Einführung in rechtliche Grundlagen
  • Gewaltfreie Komunikation nach Rosenberg
  • uvm.


Ihre Ansprechpartnerin für den Bereich Schule (Amt für Soziales)


N.N.

Dienstnummer mobil: 0163 / 513 82 82

Email: schule@inclusio.org

Merve Simsekci - in Elternzeit-

(B.A. Soziale Arbeit, insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft gem. SGB VIII und KKG)

Dienstnummer mobil: 0163 / 513 82 82

Email: schule-msi@inclusio.org


Ihre Ansprechpartnerin für den Bereich Schule (Jugendamt)


Nina Kappenberg (B.A. Heilpädagogik / Inklusive Pädagogik, staatl. anerkannte Heilpädagogin,

insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft gem. SGB VIII und KKG)

Dienstnummer mobil: 0176 / 66 55 91 42

Email: schule@inclusio.org